Trinkwasserverordnung ab 01.11.2011 wichtig für alle
Vermieter
Auf der jährlichen Sonderveranstaltung des Haus- und
Grundbesitzer – Verein Gelnhausen e.V. legten die Verantwortlichen ein
Schwerpunktthema auf die neue Trinkwasserverordnung.
Besonders der 1. Punkt ist für jeden Vermieter eine neue
Hürde im Dschungel der Gesetzte und Verordnungen in Deutschland. Die
Trinkwasserverordnung, welche zum 01.11.2011 in Kraft getreten ist, betrifft
fast jeden Vermieter.
Es geht in der Kernaussage um die Qualität des Warmwassers.
Hier sieht der Gesetzgeber eine Anzeige und Meldepflicht für Warmwasserspeicher
vor sobald diese mehr als 400 Liter beinhalten, oder die 3 Litergrenze
überschritten wird. Dies ist der Fall wenn zwischen Trinkwassererwärmung und
letzter Entnahmestelle 3 Liter Wasser „stehen“ könnten. Dass dies bei den
meisten Häusern der Fall ist, ist offensichtlich,
dass die Anlagen gemeldet werden müssen und nach heutigem
Gesetzesstand jährlich geprüft werden müssen ist wohl den meisten Vermieter
noch nicht bekannt. Dank dem Haus- und Grundbesitzer – Verein sind dessen
Mitglieder informiert und können mit der neuen Aufgabe richtig umgehen.
Dass die jährliche Überprüfung mit Kosten für den Vermieter
verbunden ist versteht sich von selbst, dass dieser die entstehenden Kosten
ggf. auf den Mieter umlegt ist die logische Schlussfolgerung. Somit hat die Gesetzgebung
aktiv zur Erhöhung der Wohnnebenkosten
beigetragen.
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